REchts-
beratung
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen. Wir stehen Ihnen vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zur Seite.
Unsere Kernkompetenzen liegen vor allem in folgenden Tätigkeitsfeldern:
Erbrecht
Steuerrecht
Insolvenzrecht
Familienrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht
Außerdem gestalten wir sämtliche Verträge für Ihre individuellen Bedürfnisse. Durch eine richtige und differenzierte Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien können bereits im Vorwege Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Wir pflegen Partnerschaften zu Spezialisten aus allen wichtigen Bereichen der Unternehmensberatung, der Steuerberatung, der Rechtsberatung und der Wirtschaftsprüfung.
Erbrecht
Eine durchdachte Nachfolgeplanung ist ebenso im privaten wie auch im unternehmerischen Bereich von großer Bedeutung. Ohne eine rechtlich abgestimmte Formulierung lassen Testamente häufig einen erheblichen Interpretationsspielraum zu und führen nicht selten zu jahrelangen Prozessen. Es gibt eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten (Vermächtnis, Erbeinsetzung, Auflage, Vor-/Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung etc.), deren Anwendung gewährleistet, dass Ihr Wille auch tatsächlich umgesetzt werden wird. Dabei beraten wir Sie auch, wie Sie steuerrechtlich optimiert vererben und verschenken können.
Bei der Nachfolgeplanung von Unternehmern muss zusätzlich der Gesellschaftsvertrag des Unternehmens berücksichtigt werden. Hieraus ergibt sich, ob der Tod des Unternehmers zu dessen Ausscheiden führt und ggfs. Abfindungsansprüche bestehen, oder ob die Gesellschaft mit dem/den Erben fortgeführt wird.
Die Beratung in bereits eingetretenen Erbfällen erstreckt sich u. a. auf die Fragen des Bestehens von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie die Fragen, welche Rechte und Pflichten sich im Rahmen einer Erbengemeinschaft ergeben. Wir begleiten Sie bei der schwierigen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Nach der Erbrechtsreform ändert sich insbesondere das Pflichtteilsrecht, dort die Möglichkeiten der Einschränkung des Pflichtteils. In gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten ergeben sich darüber hinaus unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, die den allein erbenden Ehegatten von Pflichtteilsansprüchen freihalten.
Familienrecht
Das Familienrecht umfasst unter anderem Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft, das eheliche Güterrecht und die Scheidung sowie deren rechtliche Folgen wie Unterhalt, Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes, Durchführung des Zugewinn- und des Versorgungsausgleiches geregelt.
Bereits vor einer Trauung empfehlen wir unseren Mandanten, sich über die rechtlichen Aspekte der Eheschließung beraten zu lassen. Gerne gestalten wir die auf Ihre jeweilige Lebenssituation abgestimmten Eheverträge, die Vereinbarungen bezüglich einer Gütertrennung, des Unterhaltes und des Zugewinns enthalten können.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung beraten wir Sie umfassend im Hinblick auf die sich ergebenden rechtlichen und tatsächlichen Folgen. Unsere Beratung ist zunächst auf einvernehmliche Lösung ausgerichtet, falls erforderlich, werden Ihre berechtigten Rechtspositionen selbstverständlich aber auch gerichtlich durchgesetzt.
Auch bei der Klärung von Fragen betreffend der Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechtes für gemeinsame Kinder, des Unterhaltsrechtes oder der Vermögensauseinandersetzung nach einer Trennung oder Scheidung sind wir gerne behilflich.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Ihr Unternehmen in handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie über die damit im Zusammenhang stehenden steuerlichen Aspekte von der Gründung an. Die Weichen für eine erfolgreiche Unternehmung werden bereits mit der Wahl der Gesellschaftsform und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages gestellt. Darin müssen bereits mit Weitsicht alle Regelungen getroffen werden, die spätere Konflikte vermeiden. Bezüglich Gewinnverteilung, Beendigungs-/Ausscheidenstatbestände sowie Haftungsfragen und der richtigen Formulierung von Geschäftsführerverträgen haben wir die aktuelle Rechtsprechung im Blick. Unser Steuerbüro unter der Leitung von Herrn Rechtsanwalt Eggert übernimmt für Sie die Buchführung und Erstellung der Jahresabschlüsse. Bei schon bestehenden Gesellschaften beurteilen wir für die Gesellschafter deren Rechte und Pflichten, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben und ob und welcher rechtliche Handlungsbedarf besteht. Dies ist nicht selten in Bezug auf die ungeregelte Nachfolgeplanung des Unternehmers der Fall, die nicht nur testamentarisch, sondern auch gesellschaftsvertraglich verankert werden muss. Zum anderen stellt sich für erfolgreiche Einzelunternehmer die Frage des richtigen Zeitpunkts für die Unternehmensumwandlung in eine GmbH. Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) ergeben sich Erleichterungen bei der GmbH-Gründung.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gibt es Rechtsstreitigkeiten verschiedenster Art, daher erfordert die Vertretung in diesen Angelegenheiten besondere Erfahrung und Rechtssprechungskenntnis. Beratungsbedarf kann sich nicht nur in Bezug auf Ansprüche auf Lohn und Gehalt, Gratifikationen, Urlaub, Urlaubsvergütung und - Urlaubsgeld ergeben, sondern auch auf Zeugniserteilung bzw. Zeugnisberichtigung, Herausgabe von Arbeitspapieren ( Lohnsteuerkarte etc.), Schadensersatz und Karenzentschädigung. Weitere Problempunkte sind Fragen der Wirksamkeit oder des Vorliegens eines Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot. Häufig wird auch eine Kündigungsschutzklage oder die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages erforderlich. Darüber hinaus kann bereits das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses streitig sein. Ob und inwieweit ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, ergibt sich nicht nur aus dem Kündigungsschutzgesetz, sondern auch aus den jeweiligen Tarifverträgen (soweit sie für den Arbeitnehmer Anwendung finden) und nicht zuletzt aus dem Arbeitsvertrag selbst.
Arbeitsrechtliche Aspekte sind auch bei Umwandlung von Unternehmen und Betriebsübergängen zu berücksichtigen. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen über die Ihnen zustehenden Rechtspositionen.